In diesem Jahr ist die Nachfrage nach der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz sehr hoch. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 49 Millionen EUR für 2016 sind aufgebraucht. Eine Zusage für Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz kann daher nach Ausschöpfung der Mittel nicht mehr erfolgen.
Zugesagte Anträge für die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen bleiben unberührt
Bereits durch die KfW zugesagte Anträge für die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen bleiben unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.
Antragstellung für barrierereduzierende Maßnahmen ab sofort nicht mehr möglich
Die Antragstellung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist ab sofort nicht mehr möglich. Kunden, die bereits einen Antrag gestellt haben, erhalten zeitnah eine Information darüber, ob noch eine Zusage erteilt werden konnte. Um den Bearbeitungsprozess so schnell und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir von telefonischen Anfragen zum aktuellen Stand abzusehen.
Förderprodukte, die weiterhin zur Verfügung stehen:
Zuschussförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in Bestandsgebäuden. www.kfw.de/einbruchschutz oder www.kfw.de/455
Kreditförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für die Förderung von Maßnahmen für den Einbruchschutz oder der Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden im Programm Altersgerecht Umbauen. www.kfw.de/barrierereduzierung oder www.kfw.de/159
Ihre Fragen beantworten Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater unseres Infocenters unter folgender kostenfreier Rufnummer:Wohnwirtschaft: 0800 / 539 9002