Zum Jahreswechsel treten zahlreiche Änderungen bei Gesetzen und Förderprogrammen in Kraft, die für Energieberater und Verbraucher von Bedeutung sind.
Der GIH weist auf die drei wichtigsten Änderungen hin:
- Bauvertragsrecht: Bauherren erhalten ab 2018 eine Baubeschreibung, die detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard beinhalten muss. Des Weiteren muss die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festgehalten werden. Außerdem können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.
- BAFA-Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“: Ab 2018 muss der Förderantrag gestellt werden, bevor mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme begonnen wird.
- Intelligente Messsysteme für Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung: Ab 2018 können neue kleine Energieerzeugungsanlagen mit Smart Meter ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den Stromverbrauch bzw. die Stromerzeugung ermittelt. Er speichert die Daten und sendet sie an Stromversorger und Netzbetreiber.
Weitere Informationen hierzu in der aktuellen Pressemitteilung der Energieberatung der Verbraucherzentralen.