Der Bundesrat hat am 29. November 2019 einstimmig dazu den Vermittlungsausschuss der Bundesregierung angerufen. Kosten hochwertiger energetischer Einzelmaßnahmen sollten darin zu 20 % die Steuerschuld beim Sanierungen von eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern mindern – allerdings ohne verbindliche Qualitätssicherung.