Im Koalitionsvertrag bekannten sich CDU, CSU und SPD noch ausdrücklich dazu: Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fortsetzen. Die Koalitionäre machten sich sogar Gedanken über die Ausgestaltung: Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.
Doch leider scheint sich dieses Vorhaben nicht mehr auf der Agenda zu finden, da es im Bundeshaushalt für das kommende Jahr wohl nicht berücksichtigt wurde. Ohne die Einstellung der finanziellen Mittel wird dieses nun auch in dieser Regierungszeit nicht umgesetzt werden. Genauso wie auch schon in den vorangegangenen Legislaturperioden, wo es immer wieder auf der Tagesordnung stand.
Der GIH fordert die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung seit vielen Jahren als einfache und praktikable Möglichkeit, die bei ein Prozent verharrende Sanierungsquote substanziell zu steigern. Zudem wies der Energieberaterverband wiederholt darauf hin, dass sich die steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen erfahrungsgemäß nicht nur für das Klima, sondern auch für den Staat finanziell bezahlt mache. Neben der zusätzlichen Mehrwertsteuer der Maßnahmen, die sonst ohne steuerliche Abschreibemöglichkeit nicht durchgeführt würden, kommt eine weitere Hebelwirkung als finanzieller Effekt der steuerlichen Förderung hinzu:
„Das Verhältnis von eingesetzten Haushaltsmitteln zu Investitionen (Förderhebel)in der KfW-Förderung schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 1:12 und 1:16.“
Dies bedeutet, dass pro eingesetztem Euro steuerliche Förderung mindestens 12 Euro in die energetische Sanierung investiert werde.
Dies Einschätzung stammt aus den Federn des Bundeswirtschafts- und -finanzministerium von vor vier Jahren, als sie in ihrem Eckpunktepapier die steuerlichen Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudesektor als Maßnahme im Nationalen Aktionsplan Energieeffizient (NAPE) ausführlich beschrieben.
Der Inhalt ist weiter hochaktuell und gültig, doch leider konnte sich die Regierung wiederholt nicht zu einer Finanzierung durchringen, auch wenn beispielsweise MdB Dr. Anja Weisgerber (CSU) im Interview mit dem GIH Ende 2016 die Wichtigkeit der steuerliche Absetzbarkeit von Energiesparmaßnahmen als notwendig sah, um Klimaschutz-Ziele zu erreichen.
GIH kritisiert Koalitionsvertrag – die wichtigsten Maßnahmen im Gebäudebereich samt jeweiliger Einschätzung des GIH
CSU-Obfrau für Umwelt und Bau im Bundestag unterstützt GIH-Forderungen – Dr. Anja Weisgerber für steuerliche Absetzbarkeit von Energiesparmaßnahmen
Eckpunkte einer steuerlichen Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudesektor – Detaillierte Ausarbeitung des BMWi/BMF aus dem Jahr 2015