Die Förderung über die Kommunalrichtlinie (KRL) der Nationalen Klimaschutzinitiative soll vereinfacht und zielgerichteter ausgestaltet werden. Die Änderungen sollen bürokratische Hürden abbauen und kommunale Akteure bei der Durchführung von Klimaschutzprojekten unterstützen. Der Förderschwerpunkt „Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ wird aufgrund von Überschneidungen mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gestrichen.
BMWK