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Klimaschutzprogramm – das Qualitätsprinzip im Blick behalten!

10. Oktober 2019

„Auch wenn das Klimaschutzprogramm 2030 in mancherlei Hinsicht zu kurz springen mag – die im Gebäudeenergiebereich beschlossenen Maßnahmen sind durchaus Schritte in die richtige Richtung“, beurteilt Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH, die gestern vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Maßnahmen. Für eine zielführende Förderung sei es jedoch entscheidend, das Qualitätsprinzip im Blick zu behalten.

Berlin, 10. Oktober 2019

Etwas überrascht nimmt der GIH zur Kenntnis, dass das Programm bei den „handelnden Personen im Sektor Gebäude“ die Energieberater nicht erwähnt. Wobei er durchaus Verbesserungen hinsichtlich der Energieberatung vorsieht und dabei, wie vom Verband schon lange gefordert, den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) als Königsweg zu einer gelungenen energieeffizienten Sanierung ausweist. „Ganz besonders freut uns aber, dass das Klimaschutzprogramm zu bestimmten Anlässen wie beispielsweise einem Eigentümerwechsel eine Beratung verbindlich vorschreibt“, so Leppig. Dies sorge dafür, dass mehr Hausbesitzer produktneutrale, technologieoffene und gewerkeübergreifende Konzepte erhalten. „Eine sinnvolle Modernisierung braucht einen neutralen und ganzheitlichen Plan, selbst wenn dieser letztendlich nur nach und nach über abgestimmte Einzelmaßnahmen umgesetzt wird“, so Leppig weiter.

Ganz in diesem Sinne stehen bei der Förderung die Einzelmaßnahmen hoch im Kurs: Die entsprechenden KfW-Programme werden um zehn auf 20 Prozent erhöht, alternativ sollen Einzelmaßnahmen ab 2020 auch steuerlich abgeschrieben werden können. Während die Erhöhung der KfW-Förderung auch für Komplettsanierungen hin zu Effizienzhäusern gilt, sollen diese allerdings bei der steuerlichen Abschreibbarkeit außen vor bleiben. „Eine Komplettsanierung auf einmal zu stemmen schafft nicht jeder. Aber solvente Sanierer durch eine Nichtbeachtung bei der steuerlichen Förderung davon abzuhalten, ist trotzdem nicht gerade zielführend“, kritisiert Leppig.

Entscheidend ist für den GIH jedoch, dass bei jeglicher Förderung Qualitätsprüfungen stattfinden. Der Verband fordert daher, dass die Baubegleitung bei der KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen erhalten bleibt und ein vergleichbarer Ansatz auch im Falle steuerlicher Abschreibungen eingeführt wird. Die produktgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen durch den Energieberater müsse der Steuerbehörde dann vorgelegt werden. Beides sei unbedingt nötig, da die Praxis immer wieder zeige, dass Energieberater bei Bauvorhaben regelrecht darum kämpfen müssen, dass Fördervorgaben oder die Anforderungen der EnEV eingehalten werden. „Zur Qualitätssicherung ist das Vier-Augen-Prinzip unerlässlich. Bei einer energetischen Sanierung braucht es nicht nur einen Handwerker, der umsetzt, sondern auch einen Energieberater, der die korrekte Ausführung überprüft und bescheinigt“, so Leppig. Geschehe dies nicht, bestehe die Gefahr, dass Steuermittel sinnlos verbrannt werden.

Klimaschutzprogramm 2030

Pressemitteilung als PDF

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