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KfW setzt GIH-Forderung weiter um und steigert Attraktivität der Förderprogramme

22. August 2019

Ab 1. Oktober wird bei den KfW-Haussanierungsförderprogrammen wieder die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von vier auf 12 Monate verlängert. Somit haben Modernisierer wieder mehr Zeit, ohne zusätzlichen Provisionen zahlen zu müssen. Zudem steigt auch beim Wohneigentumsprogramm 124 der maximale Kreditbetrag deutlich.

Wichtigste Änderungen

Die Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 4 auf 12 Monate ab dem 01.10.2019 gilt für folgende Programme:

  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134)

Somit gelten nun die selben Fristen bei Kreditvariante und Ergänzungskredit wie bei den KfW-Programmen 151 bis 153. Diese wurden bereits zum 1. Juni wieder erhöht.

KfW und Regierung gehen weiter auf GIH ein

Nach anhaltender Kritik durch Deutschlands größten Energieberaterverband wird nun zumindest eine Stellschraube zurückgedreht. „Eine längere bereitstellungsprovisionsfreie Zeit ist für Sanierer und Neubauer wichtig, da komplexe Bauvorhaben in der Regel innerhalb weniger Monate nicht abgeschlossen werden können. Schließlich ist es mittlerweile selbst auf dem Land keine Seltenheit mehr, dass Eigentümer monatelang auf einen Fachhandwerker warten”, berichtet der GIH-Vorsitzende Jürgen Leppig aus seiner Beratungserfahrung.

Weitere Forderungen des GIH

Allerdings mache auch eine langfristige Zinsbindung das energieeffiziente Bauen deutlich attraktiver: „Wenn meine Kunden wissen, dass sie sich nicht in zehn Jahren um eine Weiterfinanzierung kümmern müssen, können sie zuverlässiger planen. Zumal innerhalb von 20 Jahren oft sogar eine komplette Tilgung möglich ist”, so Leppig. Außerdem sei es Bauherren wichtig, kostenfrei außerplanmäßig tilgen zu können.

Leppig drängt daher darauf, auch diese beiden hemmenden Einschränkungen rückgängig zu machen: „Das Wahlergebnis am Sonntag hat gezeigt, dass vor allem für junge Leute der Klimawandel das Top-Thema ist – und dabei spielen Gebäude eine ganz wesentliche Rolle. Gerade durch sinnvolle Dämmung sowie effiziente Heizungen und Lüftungen kann man die CO2-Emissionen deutlich senken.” Einen ersten Schritt habe die KfW nun in die Wege geleitet, mit Blick auf die Energiewende müssten aber noch weitere folgen.

Hintergrund

Auf Veranlassung des Bundeswirtschaftsministeriums hatte die KfW-Förderbank die Kreditkonditionen in ihrem an Hausbesitzer gerichteten Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren” im April 2018 deutlich verschlechtert. Neben der Senkung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von zwölf auf sechs Monate wurde die 20-jährige Zinsbindung eingestellt und eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. In der Folge brach das Zusagevolumen für Kredite zu Effizienzhäusern und energetischen Einzelmaßnahmen massiv ein, die Sanierungsquote sank deutlich.

Weitere aktuelle KfW-Änderungen

Zudem wird beim KfW-Wohneigentumsprogramm (124) der maximale Kreditbetrag ab 01.10.2019 auf 100.000 Euro  verdoppelt.

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