Die Bundestagsfraktion der Grünen hat einen Gesetzesentwurf für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vorbereitet – auf Basis des baden-württembergischen Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
Dieses Landesgesetz EWärmeG schreibt dem Gebäudeeigentümer beim Austausch der Heizung vor, in erneuerbare Energien bzw. Energieeffizienz zu investieren. Das bundesweite EEWärmeG verpflichtet derzeit nur beim Neubau von Gebäuden zur Verwendung von erneuerbaren Energien .
Auch der GIH tritt für eine einheitliche bundesweite Regelung ein. Zudem fordert der Energieberaterverband schon seit langem die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschriebene Zusammenlegung der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz. So entstünde endlich mehr Klarheit auf dem Energieberatermarkt, meint Jürgen Leppig, Vorsitzender des GIH-Bundesverbandes. Außerdem mahnt er an, dass endlich der Vollzug der EnEV überprüft werden müsse: „Das ist leider in vielen Bundesländern noch nicht der Fall.“
Die genauen Vorschläge des Gesetzesentwurf erläutert Julia Verlinden, die bereits beim Kamingespräch des GIH im Frühjahr die energiepolitische Position der Grünen darlegte, im Interview mit enbausa.