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Gebäudeenergiegesetz diskriminiert freie Energieberater

23. Oktober 2019

Das Bundeskabinett hat heute eine überarbeitete Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, die dem Klimaschutzprogramm 2030 folgt und zu bestimmten Anlässen eine Pflicht zur Energieberatung vorsieht. „Bei größeren Sanierungen oder einem Eigentümerwechsel ist eine Energieberatung eine äußerst sinnvolle Sache. Dass hier jedoch ausschließlich Berater der Verbraucherzentrale zum Zug kommen sollen, stellt aus unserer Sicht eine klare Wettbewerbsverzerrung dar", kritisiert GIH-Vorsitzender Jürgen Leppig.

„Von der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes hätten wir deutlich mehr erwartet – vor allem was Offenheit und Fairness angeht“, so Leppig, der hier eine klare Marktabschottung gegenüber freien Energieberatern ausmacht. Es sei nichts dagegen einzuwenden, wenn sich ein Hausbesitzer für eine Beratung durch die Verbraucherzentrale entscheide, die ausschließliche Verpflichtung auf diesen Beraterkreis könne aber geradezu groteske Züge annehmen: „Man stelle sich vor, ein Hausbesitzer will massiv in die Zukunft seiner Immobilie investieren und dazu einen qualifizierten freien Berater mit ins Boot nehmen, der ihm empfohlen wurde oder mit dem er bereits erfolgreich zusammen gearbeitet hat. Da er damit aber den gesetzlichen Auflagen nicht Genüge tut, darf er diesen nicht beauftragen, sondern muss sich erst an einen Berater der Verbraucherzentrale wenden“, deckt Leppig eine Absurdität des Entwurfs auf.

Leppig lobt ausdrücklich die zum Großteil durch Steuergelder finanzierten Energieberatungen der Verbraucherzentrale: „Wir freuen uns, wenn die für sie tätigen Energieberater mit ihren niederschwellige Initialberatungen viele energetische Sanierungen anstoßen.“ Allerdings sind dort bundesweit gerade mal rund 500 Energieberater gelistet, die alle daneben noch ihr eigenes Büro haben. Engpässe seien daher klar vorprogrammiert. Daher fordert Leppig, dass im Gesetz zusätzlich zu den Beratern der Verbraucherzentrale auch auf die über 11.000 qualitätsgeprüften Energieeffizienz-Experten verwiesen wird, die für die Förderprogramme des Bundes zugelassen sind.

Mit Blick auf einen fairen und offenen Wettbewerb liegt für den GIH auf der Hand, dass der Entwurf in dieser Fassung keinesfalls verabschiedet werden darf. „Wir sprechen uns klar für Marktoffenheit aus. Eine Diskriminierung und Marktbenachteiligung vieler unserer Mitglieder können wir so nicht akzeptieren“, so Leppig, der sich zudem wundert, wieso der Entwurf verpflichtende Beratungen nur für Ein- und Zweifamilienhäuser vorsieht. „Liegen denn beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern nicht genau die gleichen Gründe für eine neutrale Energieberatung vor?“, wundert sich der GIH-Vorsitzende.

Pressemitteilung als PDF

Ansprechpartner für die Presse:
Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

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