GIH-Mitglieder lesen diesen Beitrag vorab. Die Bundesregierung hat Anfang Juli mit dem jüngsten Beschluss zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anforderungen an Neubauten beschlossen, die Anfang 2023 in Kraft treten werden. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz wurden dabei nicht verändert. Das Meinungsbild der befragten Experten ist eindeutig.
Zum Beitrag „GEG-Neufassung – Ziele klar verfehlt“.
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