Urteil: Bauunternehmer überzahlt – Architekten und Ingenieure haften
Das OLG Frankfurt hat mit einem nun veröffentlichten Urteil (AZ: 6 U 36/15) rechtskräftig entschieden, dass der Architekt oder Ingenieur dafür haftet, dass er die im Rahmen der Leistungsphase 8 HOAI durchzuführende Rechnungsprüfung ordnungsgemäß durchführt. Dabei weist das OLG in seinem Urteil darauf hin, dass zu einer ordnungsgemäßen Rechnungsprüfung des Planers auch gehört, den Zahlungsstand korrekt zu ermitteln, indem er… ... Mehr »