Seit Beginn des Ukrainekriegs hätte die Ampelkoalition keine nennenswerten Schritte unternommen, um die Gasnachfrage für Gebäudeheizung und Industriewärme deutlich zu reduzieren, monierten anlässlich der am 1. Oktober beginnenden Heizperiode Verbände aus den Bereichen Verbraucher*innenschutz, Umwelt, Energieeffizienz und Energieberatung in einer gemeinsamen Pressekonferenz.
Per Rechtsverordnung ist heute eine Gas-Umlage in Kraft getreten, die befristet vom 1. Oktober 2022 bis 1. April 2023 erhoben werden kann. Auf die Verbraucher werden Mehrkosten im hohen drei- bis hin zum vierstelligen Bereich pro Jahr zukommen.
Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage. Zur Stärkung der Vorsorge für den kommenden Winter hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 21. Juli ein weiteres Energiesicherungspaket vorgelegt.
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Nachfolgend sind die Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Bereichen Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) dargestellt, die ab dem 28. Juli 2022 gelten. Zusätzlich sind auch die Änderungen im Bereich der Einzelmaßnahmen (EM) dargestellt, welche ab dem 15. August 2022 gelten.
Die heute vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt gegebene Reform der Gebäudeförderung weckt den Unmut des größten deutschen Energieberaterverbands GIH.
Der Bayerische Rundfunk hat den GIH-Vorsitzenden Jürgen Leppig auf einem Ortstermin begleitet. Das Thema des kürzlich in der Abendschau des Bayerischen Rundfunks ausgestrahlten Beitrags sind der Heizungsmarkt und die zunehmend langen Wartezeiten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben heute eine öffentliche Konsultation zum Umstieg auf erneuerbare Wärme eingeleitet. Ziel ist es, den Zeitpunkt, ab dem neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, auf den 1. Januar 2024 vorzuziehen.
Vom 7. bis 9. Juli fand in Ruswil, nahe Luzern (Schweiz), in Kooperation mit SIGA die diesjährige GIH-Klausurtagung mit dem Schwerpunktthema Professionalisierung hin zu einem Berufsverband statt.
Medienberichten zufolge will der Bundestag morgen beschließen, die Mindestanforderungen für Neubauten ab 2023 auf das Effizienzniveau EH 55 im Gebäudeenergiegesetz anzuheben. Aus dem vorab bekannt gewordenen Entwurf geht jedoch hervor, dass die Anforderungen für die Gebäudehülle nicht verschärft werden sollen. Dazu erklärt Jürgen Leppig, der Bundesvorsitzende des Energieberaterverbands GIH:
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