Der Vorsitzende des Energieberatendenverbands GIH, Stefan Bolln, sagt dazu:
„Es gibt kein eigenständiges Heizungsgesetz – und es gibt keine Zeit mehr für ideologische Schaukämpfe. Jetzt müssen tragfähige Lösungen auf den Tisch. Das Gebäudeenergiegesetz muss weiterentwickelt werden, weil europäische Regeln auf Umsetzung warten. Das ist seit Monaten allen bekannt.“ Die Bundesregierung bekennt sich zu den EU-Klimazielen – und geht mit dem Ziel einer 90-prozentigen CO2-Einsparung bis 2040 sogar darüber hinaus. „Das ist ausdrücklich zu begrüßen, gerade weil dieses Ziel im Vorfeld politisch umstritten war. Dass der Gebäudesektor dabei als zentrales Handlungsfeld genannt wird, ist folgerichtig. Doch ehrgeizige Ziele allein reichen nicht, denn ohne konkrete Maßnahmen und klare gesetzliche Rahmenbedingungen bleibt das alles heiße Luft“, so Bolln.
EPBD: Chance für die Branche – aber es fehlt noch an Klarheit
Mit der neuen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen – von verpflichtender PV über Sanierungsziele bis hin zu Renovierungsplänen. Dass Deutschland sich inhaltlich zur EPBD bekennt, ist richtig – auch wenn die neue Bundesregierung beim Zeitplan auf Verschiebung spielt. Die Energieberatungsbranche kann und will liefern, braucht dafür aber jetzt konkrete Rahmenbedingungen, keine weiteren politischen Schleifen.
Problematisch ist, dass sich die Bundesregierung bei der Novellierung des GEG offenbar von einem nationalen Sonderweg leiten lässt. Die Idee, CO2 als alleinige Steuerungsgröße einzuführen, widerspricht dem EU-Recht – das hat die EU-Kommission dem GIH bei einem Besuch in Brüssel diese Woche noch einmal ausdrücklich bestätigt.
GEG-Novelle: Bitte endlich konkret
„Der Vorschlag, das Gebäudeenergiegesetz zu überarbeiten, ist grundsätzlich zu begrüßen. Aber solange sich zentrale Akteure nicht von populistischen Forderungen nach einem vermeintlichen „Heizungsgesetz-Aus“ distanzieren, bleibt die Unsicherheit in der Branche bestehen“, appelliert Bolln. „Die Umsetzung der EPBD in nationales Recht ist ohnehin Pflicht – alles andere verzögert nur notwendige Investitionen und gefährdet das Erreichen der Klimaziele.“ Die GEG-Novelle muss praxisnah, technologieoffen und verlässlich ausgestaltet werden. Dazu gehört auch, dass sie planbar ist – für die gesamte Wertschöpfungskette, vom Hersteller bis zur Energieberatung. Ein ideologisch aufgeladener Flickenteppich hilft niemandem.
Förderpolitik: Fokus auf Wirkung
Dass die Sanierungsförderung grundsätzlich weitergeführt werden soll, ist ein wichtiges Signal. Eine wirkungsvolle Förderpolitik muss die richtigen Schwerpunkte setzen – und das heißt: Fokus auf energetische Sanierung im Bestand, nicht auf den ohnehin längst ambitionierten Neubau.
Wer mit begrenzten Mitteln maximale CO2-Einsparung erreichen will, muss die Förderung dort konzentrieren, wo sie den größten Effekt hat: im Wohngebäudebestand mit hohem Sanierungsbedarf. Eine breite Förderung von EH55-Neubauten aus dem KTF ist weder ökologisch noch sinnvoll – EH55 ist im Neubau längst Standard. Hier muss kein Geld verbrannt werden, das an anderer Stelle dringend gebraucht wird.
Der GIH fordert klare und langfristig verlässliche Förderbedingungen. Die Eigentümer:innen, die Beratenden und das Handwerk brauchen schnell konkrete Planungssicherheit zur Gültigkeit, zur Finanzierung und zu den technischen Rahmenbedingungen.