Mit der überarbeiteten Norm für elektrotechnische Sicherheitsbestimmungen ist neuerdings der Anschluss sogenannter Balkonmodule für die Erzeugung von Solarstrom erlaubt. Nicht nur für Mieter, auch für die Wohnungswirtschaft können solche Kleinstanlagen jetzt attraktiv sein, berichtet das Branchenportal enbausa.de in seiner aktuellen Ausgabe.
Mit der Neufassung der DIN-Norm VDE 0100- 551 ist der erste Schritt gemacht, um auch Mieter an der Energiewende teilhaben zu lassen. Mit der Überarbeitung der grundlegenden Norm für elektrotechnische Sicherheitsbestimmungen ist es nun grundsätzlich jedem erlaubt, steckbare Photovoltaikmodule direkt an normale Haushaltsstromkreise anzuschließen.