Wie verschiedene Medien berichteteten, ist Tübingen die erste Stadt in Deutschland, in der jeder Neubau eine Photovoltaikanlage haben muss. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fasste der Gemeinderat der württembergischen Universitätsstadt mit großer Mehrheit.
Möglich wird dieses Novum durch das sogenannte Zwischenerwerbsmodell: Erst erwirbt die Stadt als Zwischenhändler die Fläche, dann wird sie weiterveräußert. Im Kaufvertrag ist dann die Pflicht verankert, eine Photovoltaikanlage zu montieren. Auch bei städtebaulichen Verträgen, z.B. bei der Planung eines neuen Wohngebietes, ist ein entsprechender Passus künftig enthalten. Die Auflage erstreckt sich auch auf gewerbliche und öffentliche Gebäude.
Die Stadt selbst geht offensiv voran und hat das Modell beim derzeit größten Baugebiet der Stadt erprobt. Auf 6 ha Fläche wird jedes Haus eine Solaranlage haben – alle Bauherren hätten die Photovoltaik-Pflicht dort akzeptiert, so die Stadt Tübingen.
Verpflichtend ist der Bau der Solaranlage jedoch nur, wenn der Bauherr oder der Mieter dadurch mehr Geld in die Kasse bekommt. Dies sei nach Einschätzung von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer fast immer der Fall. Ausnahmen sieht er bezüglich dieser Wirtschaftlichkeitsfrage beispielsweise bei Bauten im Schatten eines Hochhauses oder wenn ein Haus gar keinen Strom benötigte.