Seit dem 15. Februar ist eine Kombination der Förderung aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand mit einem Umweltbonus des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ vom 21. Oktober 2020 möglich (Klimazuschuss 293/493).