Aktuell wurde dem GIH vom Bundesministerium der Finanzen ein Diskussionsentwurf zur „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ vorgelegt. Auch dieser enthält handwerkliche Fehler, die deutliche negative Auswirkungen nach sich ziehen werden. Der GIH hat – soweit das in der Frist von rund 24 Stunden möglich war – Verbesserungsvorschläge erstellt.