Im Referentenentwurf ist ab 2020 eine steuerliche Anrechenbarkeit energetischer Einzelmaßnahmen ohne jegliche Qualitätskontrolle geplant. Dem Finanzamt soll durch eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmers die Sinnhaftigkeit der Maßnahme nachgewiesen werden. Dies lehnt der Energieberaterverband aus verschiedenen Gründen vehement ab.