Mit dem Gesetzentwurf wird beabsichtigt, die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Weitergabe von Modernisierungskosten an Mieter (Modernisierungsumlage) anzupassen.
DENEFF, GIH und VfW begrüßen, dass das Ministerium Maßnahmen vorschlägt, um Modernisierungsmissbrauch einzudämmen, da dieser der öffentlichen Wahrnehmung von Energieeffizienzmaßnahmen nachhaltig schadet.
Mit der Absenkung der sogenannten Modernisierungsumlage und der Einführung der vorgesehenen Kappungsgrenze verschlechtert sich jedoch die Attraktivität für Vermieter deutlich, ihre Gebäude zu modernisieren.
Um ein noch weitergehendes Verfehlen der Klimaziele zu verhindern, müssen darum umso dringender die Rahmenbedingungen innerhalb des Mietrechts, in anderen relevanten Rechtsbereichen sowie die Förderbedingungen verbessert werden.
DENEFF, GIH und VfW haben daher in einer gemeinsamen ausführlichen Stellungnahme an das zuständige Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (ebenso wie an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und zahlreiche Abgeordnete) ihre Bedenken wie auch Empfehlungen ausgesprochen.