Bereits vor der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Bundestag (August 2008) führte Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine entsprechende Landesregelung ein: Die Novelle dieses Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW (EWärmeG) tritt im Juli 2015 in Kraft.
Eine Erfüllungsoption darin ist das ganzheitliche Energieberatungsprogramm Sanierungsfahrplan-BW. Dieses löst den EnergieSparCheck ESC nach über 50.000 geförderten Beratungen ab. Der Sanierungsfahrplan gilt auch auf Bundesebene als innovative Modellberatung.