KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134):
- neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen im Sinne der besseren Kundenorientierung
- Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
- grundsätzliche steuerliche Hinweise
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167):
- neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen im Sinne der besseren Kundenorientierung
- Klarstellung zum Förderhöchstbetrag
- Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
- grundsätzliche steuerliche Hinweise
Auf Grund des neuen Merkblattaufbaus gibt es keine blauen Änderungsversionen.
Altersgerecht Umbauen – Kredit (159):
- Klarstellung zum Förderhöchstbetrag
- Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
In der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“wurden Klarstellungen vorgenommen zu:
- Förderfähige Maßnahmen und Anforderungen zum Einbruchschutz
- Förderbereich 6, Einbau oder Erweiterung von Altersgerechten Assistenzsystemen
Die Änderungen im Merkblatt „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ und in der Anlage „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ haben die Anpassung der „Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz“ erforderlich gemacht.
Die KfW weist darauf hin, dass die aktualisierte „Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz“ die Version 09/2017 trägt, auch wenn das Dokument für den Kredit erst ab 11/2017 gilt. Im Zuschussprodukt ist das Dokument schon ab 09/2017 gültig.
Der GIH bittet um Beachtung und stellt bereits heute die neuen Dokumente zur Verfügung:
KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134) – Stand: 11/2017
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167) – Stand: 11/2017