Das Ziel der Richtlinie besteht in einer deutlichen Minimierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Diese regelt u.a. Anforderungen an Neubauten, Bestehende Gebäude, die Prüfung des Einsatzes regenerativer Energien, Energieausweise, sowie die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen.
Eine Neuauflage der EU-Gebäudeenergierichtlinie soll noch 2018 verabschiedet werden. Der EU-Umweltausschuss fordert in einer Stellungnahme noch mehr Wohngesundheit, eine bessere Unterstützung der Elektromobilität und Regelungen zum hydraulischen Abgleich.