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Konsultation zu erneuerbarer Wärme gestartet

18. Juli 2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben heute eine öffentliche Konsultation zum Umstieg auf erneuerbare Wärme eingeleitet. Ziel ist es, den Zeitpunkt, ab dem neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, auf den 1. Januar 2024 vorzuziehen.

Erste GIH-Stellungnahme zu den Erfüllungsoptionen für den Heizungseinbau ab 2024

Jürgen Leppig, der Bundesvorsitzende des Energieberaterverbands GIH, erklärte dazu:

„Den angedachten verpflichtenden „Heizungs-TÜV“ für über 15 Jahre alte Anlagen begrüßen wir vollumfänglich. Er wird dafür sorgen, dass Energieberatende frühzeitig hinzugezogen werden – und nicht erst, wenn etwas im Argen liegt und die Zeit drängt. Denn die Erfahrung zeigt, dass es dann schnell gehen muss und ganzheitliche Heizungs- und Gebäudelösungen meist zugunsten von schnellen Reparaturlösungen auf der Strecke bleiben. Oft bedeutet dies sogar, dass alte Gas- oder Ölheizungen nicht abgeschafft, sondern nur gegen neuere Modelle ausgetauscht werden.

Ein erster Blick in das vorgelegte Konzept zeigt uns allerdings auch, dass es sehr komplex ausfällt und viele verschiedene Erfüllungsoptionen bietet. Hier wäre es wünschenswert, dass auf Einfachheit geachtet wird und potenzielle Schlupflöcher vermieden werden.“

Politischer Hintergrund

Um die klimapolitischen Ziele im Wärmebereich zu erreichen, ist im Koalitionsvertrag bereits fixiert, dass „möglichst“ jede ab 2025  neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Diese Anforderung, die sowohl Neubau und Sanierungen sowie Wohn- und Nichtwohngebäude betreffen, wurde nun um ein Jahr auf Jahresbeginn 2024 vorgezogen. Gründe liegen im Ukraine-Krieges und dem erneuten Nichteinhalten der im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele für den Gebäudesektor.

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Wohnen, Standentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben nun ihre Umsetzungsideen präsentiert und bitten um Rückmeldungen der Verbände.

Durchführungsideen für die Erfüllungsoptionen

  • 1. Wärmenetze, 2. Wärmepumpen und 3. Biomasse-Anlagen erfüllen immer die Anforderungen
  • Gasheizungen, die mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen nachweislich zu 65 % betrieben werden
  • Hybridheizungen, die mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden – hierzu gelten Öl- und Gasheizungen als Spitzenlastanlagen in Kombination mit Wärmepumpen, wenn deren Anteil pauschal mindestens 30 Prozent beträgt
  • Stromdirektheizungen „in besonders gut gedämmten Häusern“ – die Definition fehlt dafür noch
  • speziellen Anforderungen, wenn Warmwasser dezentral über Gas oder Strom unabhängig vom Heizsystem erzeugt wird

Sind die oben genannten Erfüllungsoptionen „aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich oder zulässig oder wirtschaftlich zu unvertretbar“ gibt es weitere Ausnahmen „im Stufenverhältnis“.

Zudem gibt es in diesem Papier weitere Härte- und Sonderfälle, wenn z.B. die Heizung kaputt geht. In diesen Heizungshavarien wird die Pflicht um drei Jahre ausgesetzt. Dies bedeutet, dass vorübergehend Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, die innerhalb drei Jahre auf eine Hybridheizung erweitert wird.

Noch längere Übergangsfristen sieht der Regierungsentwurf für Gasetagenheizungen und Einzelöfen vor.

Begleitende Maßnahmen und Vollzug

Eine verpflichtende Beratung durch Energieberater ist für Öl- und Gasheizungen vorgesehen, die älter als 15 Jahre sind. Der GIH begrüßt diese Maßnahme, da dann – bevor die Heizung kaputt geht – langfristig eine ganzzeitliche Sanierungslösung erarbeitet werden kann, die auch sinnvolle Maßnahmen an der Gebäudehülle beinhaltet. Durch dieses bereits im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) praktizierte Vorgehen werden Lock-in-Effekte erfolgreich vermieden.

Beratungsangebote und Förderungen sollen darüber hinaus weitere Anreize schaffen.

Das Fachkräfteangebot im Handwerk und Heizungsgewerbe soll durch Aus- und Weiterbildungen weiter ausgebaut werden. Der GIH sieht hier auch den Bedarf, die Weiterbildung zum Energieberatenden zu fördern und Hemmnisse des Berufs abzubauen.

Ab 2026 soll im GEG die Betriebslaufzeit von Öl- und Gasheizungen Schritt für Schritt auf 20 Jahren gesenkt werden.

Beim Vollzug sieht der Entwurf die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in einer wichtigeren Rolle vor.

 

Für die Stellungnahme des GIH bittet der Verband um Unterstützung durch seine Mitglieder. Weitere Infos dazu finden sich dazu auf der internen GIH-Förderinfo-Seite im Update vom 20. Juli.

Pressemitteilung BWWK/BMWSB: Der Wärmewende neuen Schub verleihen (18.07.2022)

Konzeption Zur Umsetzung – 65 Prozent Erneuerbare Energien Beim Einbau Von Neuen Heizungen Ab 2024 (14.07.2022)

Zumeldung: Umsetzungskonzept zum Einbau neuer Heizungen ab 2024 (18.07.2022)

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