Wichtige Änderungen betreffen die Themen Zinsbindung, Vorfälligkeitsentschädigung und Bereitstellungsprovision. Darüber hinaus gibt es einige Anpassungen bei den Merkblättern und Anlagen.
Die „Liste der Technischen FAQ“ (151/152, 153) entfällt als Anlage zum Merkblatt und steht künftig als nicht verbindliches „Infoblatt“ zur Verfügung. Die „Technischen Mindestanforderungen“ werden um wenige verbindliche Regelungen aus der „Liste der Technischen FAQ“ ergänzt.
Nachfolgend die Original-Dokumente der KfW:
Produktänderungen, neue Merkblätter und Anlagen ab 17.04.2018 (Übersicht)
Neues Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
Neues Merkblatt Energieeffizient Bauen (153)
Neue Anlage zum Merkblatt – Technische Mindestanforderungen (151/152, 430)
Neue Anlage zum Merkblatt – Technische Mindestanforderungen (153)
Neue Anlage zum Merkblatt – Liste der förderfähigen Maßnahmen (151/152, 430)