Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen können also weiterhin eine Beratung zur Umsetzung von Energiesparprojekten mittels Contracting fördern lassen. Durch die Beratung können Energieeinsparpotenziale erschlossen werden.
Das Bafa ist nachwievor für die Bearbeitung der Anträge zuständig, Förderkonditionen und Verfahren bleiben unverändert.
Die Liegenschaften und Anlagen des Auftraggebers werden im ersten Arbeitsschritt von einem zugelassenen Experten überprüft und die Eignung festgestellt. Im Anschluss gibt der Experte Empfehlungen für ein besmögliches Energiesparkonzept ab. (Orientierungsberatung)
Im zweiten Schritt unterstützt der Experte entweder die Umsetzung des Energiespar-Contracting-Projekts (Umsetzungsberatung), oder bei Nichteignung die Ausschreibung anderer Contracting-Modelle (Ausschreibungsberatung).
Gefördert wird die Orientierungsberatung, sowie die Umsetzungs- oder Ausschreibungsberatung.
Quelle: enbausa