Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert. Diese Vorhaben können durchgeführt und nach erfolgreicher Durchführung innerhalb von 36 Monaten ab dem Zusagedatum die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt werden.
Eine neuerliche Förderung in 2019 oder 2020 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Weiterhin fördert die KfW den Abbau von Barrieren mit einem zinsgünstigen Kredit im Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159). Dafür ist eine Antragstellung vor dem Start der Bauarbeiten bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen und Versicherungen) erforderlich.