Start der Zuschussförderung für Maßnahmen zur Abwärmevermeidung bzw. Abwärmenutzung von Unternehmen zum 01.09.2017, gefördert durch das BMWi.
Gefördert werden technologieoffen Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen oder von Verbindungsleitungen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme (geförderte Investitionsmaßnahmen).
Fördertatbestände sind
a) Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme, z.B.:
- Prozessoptimierung
- Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien zur Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme
- Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armaturen
- Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess
- Vorwärmung von anderen Medien
- Stromeffizienzmaßnahmen nur soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung der Abwärmemaßnahme stehen
b) Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme
- Maßnahmen zur Auskopplung der Abwärme
- Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme. Bei Einspeisung der Wärme in Wärmenetze werden die Verbindungsleitungen bis zum Anschlusspunkt an die Wärmenetze gefördert
c) Verstromung von Abwärme, z.B. ORC-Technologie, sofern keine Einspeisevergütung erhalten wird
d) Abwärmekonzept sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling
Förderfähig sind Aufwendungen für die Erstellung des Abwärmekonzepts einschließlich Umsetzungsbegleitung und Controlling der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige