Richtlinie „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ in Kraft getreten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert Energieberatungen für energetische Sanierungskonzepte von Nichtwohngebäuden und Neubauten von Nichtwohngebäuden. Zudem werden Energieeffizienz-Netzwerken von Kommunen finanzielle unterstützt. Außerdem beinhaltet die Richtlinie die Förderung von Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen. Somit werden weitere Elemente aus dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) umgeetzt.
Ziel dieser BAFA-Förderung ist die Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich. Insbesondere die energetische Erneuerung der veralteten Bausubstanz kommunaler Gebäude und Abwasseranlagen soll beschleunigt werden, aber auch als Unterstützung für die energieeffiziente Errichtung neuer Gebäude der Kommunen und gemeinnütziger Organisationen dienen. Die rund 12.000 Gemeinden und Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland stehen für zwei Drittel des Endenergieverbrauchs im gesamten öffentlichen Sektor und bieten hohe Einsparpotenziale.
Die Richtlinie besteht aus folgenden Fördermaßnahmen:
- „Beratung zu kommunalen Energieeffizienz-Netzwerken“ (Fortführung der bestehenden Richtlinie vom Januar 2015)
- „Energieberatung für Kommunen“ (kommunale und soziale Gebäude), Förderung der Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept von Nichtwohngebäuden oder für einen Neubau von Nichtwohngebäuden mit einem Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben,
- „Energieeffizienz in der Abwasserbehandlung“, Förderung von Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen mit einem Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben.
Die Richtlinie ist zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Durchführung der Richtlinie zuständig.
Weitere Informationen und die Förderrichtlinie
Auf Kommunen spezialiserte Energieberater in der GIH-Umkreissuche