Exklusiv für GIH-Mitglieder hieraus vorab der Beitrag "Gebäudeautomation - Beratungskompetenz ist erforderlich".
Seit dem 1. Mai 2014 gilt die EnEV 2014 (Energie-Einsparverordnung). Neu ist, dass erstmals auch der Automationsgrad des Gebäudes zur Erstellung des Energieausweises berücksichtigt werden muss. Seit der Verschärfung der EnEV 2014 zum 1. Januar 2016 reduzierte sich der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf um weitere 25 Prozent. Vor diesem Hintergrund setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass man auf den optimierten Anlagenbetrieb durch Gebäudeautomation nicht verzichten kann. Dabei sind insbesondere am Anfang klare Vorgaben nötig – denn falsch automatisiert kostet der Spaß unnötig viel Geld und nervt die Benutzer.
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