Vom Bund genutzte Gebäude sollen Vorbild sein für Energieeffizienz, Klimaschutz und nachhaltiges Bauen. Die geltenden gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen sollen deutlich übererfüllt werden, so der Beschluss des Bundeskabinetts vom 25.08.2021.
Ob Kredit, Zuschuss oder über die Steuererklärung: Aktuelle Förderprogramme des Bundes sehen als Fördervoraussetzung eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung vor. Diese muss entsprechend nachgewiesen werden.
Der Vorsitzende des Energieberaterverband GIH Jürgen Leppig fordert im persönlichen Austausch mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier: Eigenleistungen bei energetischen Sanierungen sollen wieder gefördert werden, wenn der sachgemäße Einbau durch Energieeffizienz-Experten bestätigt wird.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat zwei Muster für Unternehmererklärungen zum neuen GEG erarbeitet.
Schneider Electric bietet digitale Energie- und Automatisierungslösungen für Effizienz und Nachhaltigkeit. Das Unternehmen kombiniert weltweit führende Energietechnologien, Automatisierung in Echtzeit, Software und Services zu integrierten Lösungen für Häuser, Gebäude, Datacenter, Infrastrukturen und Industriezweige.
Der diesjährige GIH-Bundeskongress findet als Präsenzveranstaltung in Berlin statt. Auf dem Programm stehen Fachvorträge und Diskussionen zur neuen Förderlandschaft und zu weiteren aktuellen Themen der Energieberatung. Eine Ausstellung der GIH-Kooperationspartner begleitet den Kongress.
Das HochwasserKompetenzCentrum (HKC) fordert in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, dass Maßnahmen zur Klimaschutzfolgenanpassung auch in die Bundesförderungen aufgenommen werden. Das HKC wies darin explizit auf die erfolgreiche Kooperation mit dem GIH hin, die durch eine weitere Schulung zum Hochwasser-Pass intensiviert werden soll.
Ab dem 1. Juli 2021 gelten in zahlreichen für die Energieberatung wichtigen Programmen neue Zinskonditionen.
Für energetische Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurden, müssen – für die Inanspruchnahme der steuerliichen Förderung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes – rückwirkend die Änderungen der neuen „Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ beachtet werden.
Das novellierte Klimaschutzgesetz wurde am 24.06.2021 vom Bundestag verabschiedet und am Folgetag vom Bundesrat gebilligt. Das Klimaziel für 2030 wird von 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung erhöht.
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