Seit dem 15. Februar ist eine Kombination der Förderung aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand mit einem Umweltbonus des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ vom 21. Oktober 2020 möglich (Klimazuschuss 293/493).
Im Rahmen der Klimaziele 2030 der Bundesregierung sollen künftig serielle Gesamtsanierungslösungen, und somit die industrielle Vorfertigung von Sanierungsmaßnahmen, förderfähig sein. Der GIH hat zu dieser neuen Förderrichtlinie des BMWi Stellung bezogen.
Um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung einzuhalten, müssten bis 2030 noch rund 40 Prozent CO2-Emissionen im Gebäudebereich eingespart werden. Die Bundesförderprogramme leisten dafür laut Wirtschaftsminister Altmaier einen entscheidenden Beitrag. Der GIH stimmt zu, Abwicklung müsse aber noch deutlich verbessert werden.
SenerTec ist Hersteller der „Dachs“ Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die umweltfreundlich Wärme und Strom erzeugen. SenerTec bietet die ideale Lösung für jede Immobilie, vom Dachs 0.8 mit Brennstoffzellentechnologie für Einfamilienhäuser bis hin zum Dachs 20.0 für Gewerbebetriebe.
Seit 1. Februar gilt ein neues Merkblatt für das KfW-Programm 433 (Zuschuss). Für den Einbau stationärer Brennstoffzellensysteme erhöhen sich die Zuschüsse, welche abhängig von der elektrischen Leistung gewährt werden.
Wer sein Wohnhaus mit staatlicher Unterstützung ambitioniert sanieren möchte, muss nachweisen, dass die energetischen Maßnahmen qualitativ hochwertig ausgeführt werden – ein Grundsatz, der einleuchtet und eigentlich selbstverständlich sein sollte. Der jüngste Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zu einer Verordnung über Mindestanforderungen bei der steuerlichen Förderung von Einzelmaßnahmen scheint dies jedoch zu vergessen.
Seit Anfang 2020 können Kundinnen und Kunden Kosten einer ambitionierten energetischen Sanierung bereits steuerlich geltend machen. Nun wurden Einzelheiten und ein neuer Verordnungsentwurf veröffentlicht. Diese gehen teilweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hinaus und schwächen deutlich die Ausführungsqualität.
Wie bereits 2019 im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) angekündigt, ist am 1. Januar 2021 nun die CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme in Kraft getreten. Fossile Energieträger werden nun seit Anfang des Jahres mit einem Festpreis für CO2-Ausstoß beaufschlagt.
Die Richtlinie für Einzelmaßnahmen im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot und besteht aus drei Teilen: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.
Durch die schrittweise Umsetzung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind Änderungen im dena-Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste notwendig. Die Änderungen gelten seit 4. Januar 2021. Die Listungen der Energieeffizienzexperten bleiben unverändert.
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