Die bundesweite Interessenvertretung für Energieberatende
Bundesregierung beschließt Gas-Umlage
Per Rechtsverordnung ist heute eine Gas-Umlage in Kraft getreten, die befristet vom 1. Oktober 2022 bis 1. April 2023 erhoben werden kann. Auf die Verbraucher werden Mehrkosten im hohen drei- bis hin zum vierstelligen Bereich pro Jahr zukommen.