Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist. Dieser richtet sich an Familien mit Kindern und Alleinerziehende zur Finanzierung eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung. Der Zuschuss beträgt pro Kind 12.000 Euro und wird in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro ausbezahlt. Hierbei ist keine Quadratmeterbegrenzung vorgeschrieben. Seit dem 18. September ist er bei der KfW zu beantragen.
Voraussetzungen
- Kinder unter 18 Jahren, die im eigenen Haushalt leben und für die Eltern Kindergeld erhalten
- Das maximale Haushaltseinkommen bei einem Kind beträgt 90.000 Euro pro Jahr, bei jedem weiteren Kind kommen 15.000 Euro hinzu
- Die Unterzeichnung des Kaufvertrages oder der Erhalt der Baugenehmigung war nicht vor dem 01.01.2018
- Das neue Zuhause ist zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bzw. dem Erhalt der Genehmigung die einzige Wohnungsimmobilie
Baukindergeld für besseren energetischen Standard nutzen
Der GIH appeliert an die zukünftigen Bauherren, das Baukindergeld für zusätzliche energetische Maßnahmen zu nutzen. Wenn Bauherren mit drei Kinder z.B. nun 36.000 Euro mehr zur Verfügung haben, können sie beispielsweise einen Energiespeicher, Solaranlage und / oder eine bessere Dämmung ohne weitere Mehrkosten installieren. Dies sorgt für niedrigere Energiekosten in der Zukunft und dient gleichzeitig als Beitrag für den Klimaschutz.
Steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Maßnahmen
Noch wirkungsvoller als das Baukindergeld erachtet der GIH die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Diese ist ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehen, jedoch scheint die Regierung von der Umsetzung gerade abzusehen. Hintergrund ist, dass für beide Maßnahmen im Koalitionsvertrag ein Budget von 2 Milliarden Euro vorgesehen ist, das durch das Baukindergeld wohl aufgebraucht wird.
Der GIH und viele andere Verbände fordern, die steuerliche Absetzbarkeit trotzdem umzusetzen, da sie sich dadurch einen starken zusätzlichen Impuls bei selbstgenutzten Immobilien erhoffen.
Weitere Informationen und Beantragung des Baukindergelds bei der KfW
Merkblatt 1 Baukindergeld – KfW-Programm 424 – Stand September 2018
Merkblatt 2 Baukindergeld – KfW-Programm 424 – Stand September 2018