Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 5./6. Dezember 2017 den 24. Teil ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) beantwortet die Frage, ob Öffnungen im Bereich der Wärmetausch- und Umfassungsfläche, die aufgrund von Sicherheit, Brandschutz oder bei Lüftungsanlagen notwendig sind, auch nach § 6 Absatz 1 EnEV dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet werden müssen.
Das DIBt erklärt, dass dies für Dichtheitsanforderung, die „aufgrund anderer ordnungsrechtlicher Anforderungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb des Gebäudes eingebaut werden müssen und der dort vorgesehenen Größe entsprechen“ nicht gelte.