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Änderungen im Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste

21. Juli 2021

Zum 1. Juli ist das neue Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste in Kraft getreten. Alle wichtigen Änderungen im Überblick.

Mit dem neuen Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes wurde u.a. ein weiteres Förderprogramm in die Expertenliste als Kategorie aufgenommen. Es können sich nun auch die Absolventen einer Qualifikationsprüfung Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude (Energieeffizienz-Expertenliste) listen lassen. Diese „Quereinsteiger“ können sich allerdings nur für Einzelmaßnahmen und nicht für Effizienzhäuser eintragen. Eine Zulassung zu den investiven Programmen der Wohngebäude hat der GIH schon lange gefordert. Sollte nach einem iSFP nun ein Effizienzhaus beauftragt werden, muss ein*e andere*r Energieberater*in dies weiter übernehmen.

Weitere wichtige Änderungen im Überblick:

Aktualisierung der Bezeichnungen der Förderprogramme und Änderung der Reihenfolge im Abschnitt „Besonderer Teil“

Die Bezeichnungen der Programme in der Expertenliste wurden weiter den Vorgaben der Fördermittelgeber angepasst. Eine Zuordnung der Bezeichnungen in der Expertenliste und auf den Seiten von BAFA und KfW soll verbessert werden. Um den Abschnitt „Besonderer Teil“ des Regelhefts übersichtlicher zu gestalten, wurde die Reihenfolgen der Förderprogramme geändert. Zuerst werden die Beratungsprogramme und anschließend die Investitionsprogramme aufgeführt (siehe ab Ziffer 20 im Regelheft).

Contracting-Orientierungsberatung – neue Eintragungskategorie

Für diese Eintragung in die Liste ist als Grundqualifikation eine Antragsberechtigung beim BAFA für dieses Förderprogramm und ein Nachweis von Ausbildung/ Studium vorzulegen. Eine Zusatzqualifikation ist nicht nachzuweisen (siehe Ziffer 26 im Regelheft). Wir haben Sie vorab per E-Mail zu diesem Förderprogramm in Bezug auf den Eintragungs- und Jahresbeitrag informiert.

Energieberatung für Nichtwohngebäude DIN V 18599 – Prüfung der Zusatzqualifikation entfällt

Der Nachweis der Zusatzqualifikation (Weiterbildung oder Gebäudereferenz) entfällt. Als Grundqualifikation sind für die Eintragung eine Antragsberechtigung beim BAFA für dieses Förderprogramm und ein Nachweis von Ausbildung/ Studium vorzulegen. Eine Zusatzqualifikation ist nicht nachzuweisen (siehe Ziffer 24 im Regelheft).

Energieberatung DIN 16247 (Energieaudit) – Weitere Angaben zu Ihren Kompetenzfeldern möglich

Energieberater/-innen im gewerblichen Bereich benötigen ein breites Wissen, um Unternehmen und Institutionen aus verschiedensten Tätigkeitsbereichen und Branchen zu beraten zu können. In der Expertensuche können gewerbliche Investor/-innen und Institutionen künftig nach weiteren Themen suchen:

Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Es besteht die Möglichkeit, die Kompetenz im Bundesförderprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ sichtbar zu machen. Wenn Expertinnen/Experten im Modul 4 Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen die zur Antragstellung benötigten Energieeinsparkonzepte für die Förderkund/-innen erstellen, können diese in der neuen Suchkategorie darauf aufmerksam machen.

Material- und Ressourceneffizienz

Im Rahmen energetischer Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen besonders im gewerblichen Bereich spielen Fragen der Material- und Ressourceneffizienz eine Rolle. Weisen Expertinnen/Experten in dieser Suchkategorie auf Ihre Kompetenzen in diesem Bereich hin.

Die beiden neuen Tätigkeitsschwerpunkte werden in der Expertensuche unter „Zusätzliche Selbstangaben des Experten“ angezeigt. Auch in der Suchfunktion können interessierte Unternehmen gezielt nach Material- und Ressourceneffizienz sowie der Energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen Expertinnen und Experten filtern. So wird es für Unternehmen künftig möglich, Expertinnen und Experten zu finden, die Energieberatungsberichte mit substanziellen Vorschlägen in den Handlungsfeldern für Unternehmen erstellt haben oder bereits geplant haben.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude

Absolventinnen und Absolventen einer Qualifikationsprüfung Energieberatung für Nichtwohngebäude (BAFA) können hierfür eingetragen werden. Folgendes gilt: Die Grundqualifikation kann über einen zum Zeitpunkt der Eintragung bestehenden Eintrag in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude (Energieeffizienz-Expertenliste) nachgewiesen werden. Die Eintragung für Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude ist dabei ausschließlich für die Unterkategorie Einzelmaßnahmen möglich. Die Eintragung für Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude in die Unterkategorie Effizienzhaus ist ausgeschlossen (siehe Ziffer 30.1 Regelheft).

Anpassungen im Umgang mit der Beendigung Mitgliedschaft im Netzwerk

Das Vorgehen zur Beendigung der Mitgliedschaft wurde bisher an verschiedenen Stellen im Regelheft geregelt. Jetzt werden diese Informationen unter „Eintragung als Mitglied einer Netzwerkpartnerin oder eines Netzwerkpartners“ zusammengefasst (siehe Ziffer 4.2.3 im Regelheft).

In diesem Zusammenhang ist auch eine Ergänzung in den Datenschutzinformationen erforderlich (siehe Ziffer 19 im Regelheft).

Das neue Regelheft zum Download

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