Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen laut BMWK unerlässlich. Deshalb ist vorgesehen, die Fördersätze ab dem 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung, um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken. Durch die Absenkung sollen auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme weitergeführt werden.
BMWK