Im Rahmen der Vor-Ort-Beratung bzw. des individuellen Sanierungsplans kann von der BAFA eine Selbsterklärung des Energieberaters verlangt werden, dass eine gültige Haftpflichtversicherung, die die Energieberatungsleistung mit einschließt, vorgehalten wird. GIH-Kooperationspartner Greensurance® informiert in diesem Webinar über die richtige Auswahl des Versicherungsschutzes.