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GIH Nord
Die Interessenvertretung für Energieberater in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen & Hamburg

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Förderung der Gebäudesanierung im Norden

10. September 2018

Über die in den Bundesländern unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Gebäudesanierungen informiert aktuell das Branchenportal enbausa.de. Eine Übersicht über die Möglichkeiten in Norddeutschland finden Sie hier.

Das Land Bremen fördert die Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Ziel ist die dauerhafte erhebliche Senkung des Heizenergiebedarfs dieser Gebäude. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses. Gefördert werden die Dämmung von Außenwänden und Kellerdecken sowie Dächern und Dachböden, hochwärmedämmende Fenster, der hydraulische Abgleich des Heizungssystems ebenso wie umweltfreundliche Dämmmaterialien und Anstriche beim Wärmedämmverbundsystem. Unter dem Motto Energieeffizient modernisieren – Fassade erhalten gibt es darüber hinaus eine spezielle Förderung mit dem Ziel des Erhalts der typischen Straßenfassaden von Altbremer Häusern.

In Hamburg erfolgt die Förderung über die IFB. Dort gibt es zum einen Geld für den Hamburger Energiepass. Er beinhaltet bauliche und energetische Bestandsaufnahme vor Ort, ingenieurmäßige Analyse und Bewertung des energetischen Einsparpotenzial des Gebäudes, die Entwicklung von Sanierungsempfehlungen und die Berechnung der möglichen Energieeinsparung.

Daneben gibt es Mittel für die Sanierung von Wohngebäuden. Die Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum mit höchstens zwei vermieteten Wohneinheiten wird im Programm “Wärmeschutz im Gebäudebestand” gefördert. Hier kann im Bauteilverfahren die Modernisierung einzelner Bauteile mit Zuschüssen pro Bauteilfläche gefördert werden. Im Bilanzverfahren wird eine umfassende Modernisierung mit Zuschüssen gefördert, deren Höhe von der eingesparten Energie abhängig ist. Zusätzlich werden Zuschüsse angeboten für die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe sowie begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung, hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung. Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000 Euro für die erste Wohneinheit sind eine Baubegleitung sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage verpflichtend.

Umfassende Modernisierungen von Gebäuden mit mindestens drei vermieteten Wohneinheiten werden im Programm “Modernisierung von Mietwohnungen” in zwei Verfahren gefördert. Im Paket A bemisst sich der Zuschuss am erreichbaren energetischen Standard und der Energieeinsparung. Im Paket B werden umfangreicherer Modernisierungsmaßnahmen gefördert, die neben der Energieeffizienz auch eine Verbesserung der Ausstattung bewirken. Mehraufwand etwa für Klinkerfassaden wird ebenso extra berücksichtigt wie die Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe.

Auch für Erneuerbare Energien im Wärmebereich gibt es Zuschüsse. Das Förderangebot im Programm “Erneuerbare Wärme” setzt sich aus den zwei Modulen Solarthermie und Heizungsmodernisierung sowie Bioenergie, Wärmepumpen und Wärmeverteilnetze zusammen. Gefördert wird die Installation von Solarthermieanlagen und deren Monitoring. Zusätzlich wird der Austausch bestehender Heizungen gegen emissionsärmere Anlagen gefördert, wenn gleichzeitig eine Solarthermieanlage installiert wird. Finanziell unterstützt werden auch Investitionen zur energetischen Nutzung von Biomasse und der Einbau von großen Wärmepumpen. Zudem soll ein wachsender Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung im Quartier durch Bau und Modernisierung von Wärmeverteilnetzen ermöglicht werden.

Mecklenburg-Vorpommern fördert die Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum, auch speziell unter dem Aspekt der Heizenergieeinsparung bzw. CO2-Reduzierung. Ansprechparter ist dort das Landesförderibnstitut Mecklenburg-Vorpommern.

In Schleswig-Holstein ist das zentrale Förderinstitut des Landes, die IB.SH, Ansprechpartner bei allen Förderfragen. Die IB.SH berät, fördert und finanziert Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen. Im Fokus der Förderaktivitäten steht die Unterstützung der Energiewende. Die IB.SH verfügt über ein differenziertes Förderangebot, das die drei großen Bereiche Energieeinsparung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien abdeckt. Spezifische Beratungskompetenzen wie in der IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energetische Vorhaben. Das Modernisierungs-Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein richtet sich an Selbnutzer ebenso wie an Vermieter von Immobilien. Gefördert werden energetische Maßnahmen zur CO2-Einsparung und der Anschluss an eine energieeffiziente Nah- oder Fernwärmeversorgung.

Weitere Informationen gibt es bei allen Energieberatern des GIH Nord.

Zum vollständigen Bericht auf enbausa.de.

 

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