Gremmels erläutert in Kassel die steuerliche Abschreibung der energetischen Sanierungsmaßnahmen. Der SPD-Politiker erklärte, dass – auch aufgrund der Intervention des GIHs – ein Kompromiss gefunden wurde, Energieberater auch in die steuerliche Abschreibung zu integrieren. Weitere verpflichtende Einbindung eines Energieberaters wie im bisherigen Modell der KfW Förderung konnten, auch wenn dies nachvollziehbar und sinnvoll ist, nicht im Gesetz verankert werden.
Die Gesetzgebung sei jedoch weiter im Fluss. Bei einer Überprüfung und Weiterentwicklung könne es durchaus sein, dass die Einbindung der Energieberater wieder als wichtiges Element gesehen werde und auch im Ablauf der steuerlichen Abschreibung bei Einzelmaßnahmen verpflichtend werden könnte.
Inwieweit die Gesetzgebung zur steuerlichen Absetzbarkeit Auswirkungen auf die Förderung bei der KfW habe, konnte noch nicht umfassend geantwortet werden. Hier seien noch andere Gremien mit der Umsetzung der Gesetzgebung befasst.
Bis zum Jahr 2023 soll für die Förderung der energetischen Sanierung der One Stop Shop eingerichtet werden. Die KfW solle als Bank die Kreditvarianten betreuen, das BAFA die Zuschussvarianten.
Bezüglich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) seien die Abstimmungen noch im Gang und Änderungen durchaus möglich. Der GIH solle, so Gremmels, bezüglich der Einbindung der Energieberater als gleichwertige Instanz neben der Verbraucherzentrale entsprechende Vorschläge machen.