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Die bundesweite Interessenvertretung für Energieberater

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Energiepolitischer Parteien-Check zur Bundestagswahl 2017

11. September 2017

Am 24. September 2017 wird der neue Bundestag gewählt. Der GIH hat im Vorfeld die sechs aussichtsreichsten Parteien zu 17 wichtigen energiepolitischen Themen befragt. Alle bis auf die AFD (trotz mehrfacher Nachfrage) haben diese Thesen beantwortet und zu den Wahlprüfsteinen jeweils eine Begründung abgegeben.

In dieser GIH-Entscheidungshilfe können Energieberater und Interessierte nun selbst ihre Standpunkte klären und die Übereinstimmung mit den Antworten der verschiedenen Parteien erfahren.

Die Begründungen der Parteien ebenso wie die Stellungnahme des GIH finden die Teilnehmer im Anschluss an die Auswertung oder direkt hier.

Dieses Tool ist keine Wahlempfehlung, sondern ein GIH-Informationsangebot zur Energiepolitik. Der GIH ist politisch neutral.

 

 

Energiepolitische Entscheidungshilfe zur Bundestagswahl 2017

Schritt 1 von 18 - Frage 1

5%

  • Deutschland sollte an den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommen festhalten.

    Hintergrund: Das auf der Pariser Klimaschutzkonferenz (COP21) im Dezember 2015 beschlossene Übereinkommen umfasst einen globalen Aktionsplan, der die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C begrenzen soll, um einem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken. Donald Trump verkündete am 01.06.17 den Ausstieg der USA aus dem Abkommen.

  • Die derzeitigen Maßnahmen, Gesetze und Förderungen in Deutschland reichen aus, um die nationalen Klimaschutzziele bis 2050 zu erreichen.

    Hintergrund: Deutsche Klimaschutzziele, die im Klimaschutzplan 2050 und Koalitionsvertrag beschlossen worden, beinhalten unter anderem einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen und nationale Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand 1990 reduzieren.

  • Der Beruf „Energieberater“ soll offiziell mit klar definierten Ausbildungs- und Qualitätsstandards anerkannt werden.

    Hintergrund: Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist nicht geschützt. Sie unterliegt somit keinen allgemein gültigen beruflichen Standards, wie dies beispielsweise beim Steuerberater der Fall ist.

  • Handwerksbetriebe sind fachlich ausreichend ausgebildet, um die Anforderungen der Energiewende im Gebäudebereich umzusetzen.

    Hintergrund: Bau und Sanierung von Gebäuden wird aufgrund neuer Technologien, zunehmender Vernetzung und Digitalisierung („Smart Home“) immer anspruchsvoller. Für Handwerksmeister gibt es nach der Meisterprüfung keine Pflicht zur Weiterbildung. Energieberater müssen bei der Zulassung zu den staatlichen Förderungen Fortbildungen nachweisen.

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in der kommenden Legislaturperiode rasch in ähnlicher Form wie der Referentenentwurf umgesetzt werden.

    Hintergrund: Das Gebäudeenergiegesetz soll das bestehende Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) zusammenführen. Der Entwurf des GEG kam Anfang 2017 nicht zur Abstimmung ins Bundeskabinett.

  • Als Niedrigstenergiestandard für alle neu errichteten Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand soll ab 2021 mindestens die Anforderung des KfW-Effizienzhausstandard 55 gelten.

    Hintergrund: Der Niedrigstenergiegebäudestandard für die Errichtung von Nichtwohngebäuden der öffentlichen Hand entspricht im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes dem KfW-Effizienzhausstandard 55. In der EU-Gebäuderichtlinie wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, dass nach dem 31. Dezember 2018 errichtete Nichtwohngebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, Niedrigstenergiegebäude sind.

  • Als Niedrigstenergiestandard für den Neubau von Wohngebäuden sollen ab 2021 mindestens die Anforderungen des KfW-Effizienzhausstandard 55 gelten.

    Hintergrund: In der EU-Gebäuderichtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, dass ab dem Jahr 2021 alle neu errichteten Wohngebäude Niedrigstenergiegebäude sind.

  • Energetische Modernisierungsmaßnahmen sollen auch bei selbstgenutzten Wohngebäuden steuerlich voll absetzbar sein.

    Hintergrund: Dies ist derzeit nur bei vermieteten Wohnimmobilien möglich.

  • Strengere gesetzliche Vorgaben bei Bestandsimmobilien helfen, mehr energetische Sanierungen umzusetzen.

    Hintergrund: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg schreibt z.B. beim Heizungsanlagentausch erneuerbare Energien bzw. Ersatzmaßnahmen wie den Sanierungsfahrplan vor.

  • Staatliche Institutionen sollen das Ausfallrisiko einzelner Eigentümer bei energetischen Sanierungen für WEG übernehmen.

    Hintergrund: In vielen Bundesländern gibt es Probleme, Banken zu finden, die KfW-Programme für energetische Sanierungen der WEG anbieten. In einigen Bundesländern übernehmen die Landesbanken das Ausfallrisiko einzelner Eigentümer.

  • Der CO2-Austoß soll als alleinige Hauptanforderung beim Neubau von Gebäuden gelten.

    Hintergrund: Derzeit ist die Hauptanforderung zur Darstellung der Gesamtenergieeffizienz beim Neubau von Gebäuden der Jahresprimärenergiebedarf.

  • Der Bund soll für den Vollzug der EnEV verantwortlich sein, da die meisten Bundesländer die Anforderungen aus verschiedenen Gründen derzeit kaum bewerkstelligen können.

    Hintergrund: Baurecht ist in Deutschland Landesrecht. Daher sind derzeit die Länder zuständig, die Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen.

  • Energetische Maßnahmen sollen für Mieter warmmietenneutral erfolgen, so dass nach einer Modernisierung keine Mehrkosten anfallen.

    Hintergrund: Derzeit können Vermieter die jährliche Miete um 11 Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen.

  • Der Einbau von Heizungssystemen, die mit ausschließlich fossilen Energieträgern wie Öl und Gas betrieben werden, soll auch nach 2019 finanziell gefördert werden.

    Hintergrund: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in der Förderstrategie ein Auslaufen der Förderung nach 2019 angekündigt.

  • Beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sollen alle Energieberater zugelassen werden, sofern sie nicht am selben Objekt Maßnahmen durchführen.

    Hintergrund: Der iSFP ist derzeit in der BAFA-Vor-Ort-Beratung integriert. Daher dürfen Handwerksmeister, die Gebäudeenergieberater (HWK) sind und einen Handwerksbetrieb betreiben, die Förderung beider Beratungen nicht beantragen. Für eine erweiterte Zulassung ist eine Änderung der Richtlinie nötig.

  • Handwerksmeister mit einer kurzen energetischen Weiterbildung sollen zukünftig auch KfW-geförderte Einzelmaßnahmen in ihrem Gewerk bestätigen und gleichzeitig durchführen dürfen.

    Hintergrund: Die Bundesregierung entwickelt gerade eine Gewerkeliste. Bisher ist aus Qualitätsgründen für Handwerksmeister bei den KfW-Programmen und der Energieeffizienz-Expertenliste der erfolgreiche Abschluss der rund 250-stündigen Ausbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) Voraussetzung. Diese Anforderung soll trotz steigender Komplexität aufgeweicht werden.

  • Eine stärkere Förderung von Energiespeichern zur späteren Nutzung überschüssiger Energie ist sinnvoll.

    Hintergrund: Die Bundesregierung fördert die Technologieentwicklung bereits im Rahmen der Förderinitiative Energiespeicher seit 2012 mit rund 250 Projekten und 200 Millionen Euro.

  • Ihre Antwort zu dieser letzten Frage ist freiwillig. Der GIH möchte hiermit für die Verbandsarbeit ein Meinungsbild speziell der Energieberater erheben.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

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