Die KfW informiert zum Start der BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 1. Juli sowie zu Übergangsregelungen für die „Energieeffizient Bauen und Sanieren“-Produkte. Darüber hinaus stellt die KfW Informationen zur Erstellung BzA, gBzA und der BEG-Prüftools bereit.
20. Delegiertenversammlung des GIH-Bundesverbands in Berlin
Nach corona-bedingter Verschiebung konnte am 14. September die Delegiertenversammlung des GIH Bundesverbands nun doch als Präsenzveranstaltung in Berlin stattfinden. Vorstand und Geschäftsführung präsentierten viele positiven Auswirkungen für Energieberater in letzter Zeit bei Förderungen und Gesetzen.
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise im Nichtwohngebäudebereich
Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. November wird bei der Ausstellberechtigung für Energieausweise nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden. Vertreter/-innen der bisher in der EnEV benannten Handwerks- und Technikerberufe und Innenarchitekt/-innen sind künftig berechtigt, auch Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen, wenn sie die Anforderungen (z.B. eine entsprechende Weiterbildung) erfüllen.
GRÜNE: Sanierungsförderung ab 2021 nur nach Ausstellung eines iSFPs
Bundestagsabgeornete der Grüne forderten in einem Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz verbindlichen und zu 100 Prozent geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei Eigentümerwechsel, bei umfassenden Sanierungen das Niveau Effizienzhaus 55 und als Niedrigsenergiestandard für Neubauten Effizienzhaus 40.
GEG tritt zum 1. November in Kraft – Auswirkungen für Energieberater
Der Bundestag hat am 18. Juni und der Bundesrat am 3. Juli das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgesegnet. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 13. August tritt es zum 1. November in Kraft. Wichtige Änderungen für Energieberater sind die verbindliche Beratung bei bestimmten Anlässen, Zulassung von Meistern und Techniker für Energieausweis in Nichtwohngebäuden und Änderungen beim Berechnungsverfahren.
GIH-Stellungnahme zum GEG
In einem offenen Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bezieht der Energieberaterverband Stellung zum aktuellen Stand des Gesetzes. Die erste Lesung im Bundestag fand am 29. Januar statt. Die Verabschiedung wird in den nächsten Monaten erwartet.
GEG im Bundestag – Änderungen im parlamentarischen Prozess angekündigt
Der Bundestag beriet am Mittwoch, 29. Januar 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“. Nach halbstündiger Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie überwiesen.
GIH bewertet Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz
In der Stellungnahme begrüßt der GIH die Zusammenfassung von EnEG, EnEV und EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die damit verbundenen Vereinfachungen. Den Energieausweis grundlegend zu reformieren, wurde leider komplett versäumt: Ein Vororttermin müsste zwingend vorgeschrieben sein und der wenig ausssagende Verbrauchsausweis gehört abgeschafft.
GEG-Entwurf liegt vor – ohne klare Impulse für Energiewende
Bau- und Wirtschaftsministerium haben einen Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgelegt. Der GIH bemängelt, dass weiterhin eine Vor-Ort-Begehungspflicht beim Energieausweis fehle. Online-Angebote ersetzen die Expertise der Energieberater im Haus nicht. Positiv ist die Öffnung des Nichtwohngebäudebereichs für alle Energieberater.
GEG kommt in Kürze – GIH gibt Übersicht über geplante Änderungen
Auch einige wenige für Energieberater relevante Veränderungen zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2017 kristallisieren sich heraus. Jedoch verhindert der Koalitionsvertrag größere und nötige Anpassungen, da die Koalitionäre festgeschrieben haben, dass es weder im Neubau noch in der Sanierung zu Verschärfungen kommen dürfe.