Aktuelle Entscheidung zu Informationspflichten von Maklern. Energieausweis gewinnt an Bedeutung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 05.10. in gleich drei Gerichtsverfahren (Az. I ZR 4/17, I ZR 229/16, I ZR 232/16) klargestellt, dass Immobilienmakler Angaben zur energetischen Qualität von Immobilien in der Werbung nicht länger verweigern dürfen. Zuvor hatten mehrere Makler Revision gegen die bereits von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittenen oberlandesgerichtlichen Urteile eingelegt.