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GIH-Standpunkte zu Niedrigstenergiestandard, GEG und CO2 als Messgröße

30. Juni 2017

Der GIH bezieht im Interviews mit dem Portal EnEV-online zu aktuellen Themen Stellung. Der Verband spricht sich darin deutlich gegen CO2 als alleinige Anforderung zum Niedrigstenergie-Standard aus. Zudem macht die Energieberatervertretung einen Vorschlag für den noch zu bestimmenden Standard beim Neubau von Wohngebäuden.

Aktueller Anlass:

Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist gescheitert und bleibt als dringende Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Das GebäudeEnergie-Gesetz (GEG) sollte alle drei parallelen Regeln – EnEG, EnEV und EEWärmeG – verbinden und den Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude ab 2019 einführen. Für private Neubauten sollte eine künftige Gesetzesnovelle den Niedrigstenergie-Standard ab 2021 vorschreiben.

Niedrigstenergie-Neubaustandard:

Bis zum Jahr 2050 soll der gesamte Baubestand in Deutschland klimaneutral sein. Neue Wohngebäude, die ab 2021 gebaut werden, werden bis dahin den Bestand bilden. Deshalb ist die Definition des Niedrigstenergie-Gebäudestandards für neue Wohnbauten – wie es das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) fordert – besonders wichtig. Doch wie soll dieser Standard definiert werden? Die KfW fördert beispielsweise das KfW-Effizienzhaus 55, 40 sowie 40 Plus und das Passivhaus. Diese sind allesamt energieeffizienter als der aktuelle Neubau-Standard der EnEV ab 2016.

Fragen von EnEV-online an GIH-Experten Jürgen Leppig:

Jürgen Leppig, GIH-Bundesvorsitzender

1. Was sollte ab 2021 als Niedrigstenergie-Standard für neue Wohngebäude gelten?
Der GIH strebt – analog zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes für den Neubau öffentlicher Nichtwohngebäude – auch für den Wohngebäudeneubau einen Standard ähnlich den Anforderungen des KfW-Effizienzhaus 55 an. Diesen hält der GIH für realistisch, wie auch die Nachfrage nach den entsprechenden Programme der KfW deutlich belegt. Durch eine verbesserte Planung und Umsetzung von Bau- und Sanierungsvorhaben sollte ein Teil der Mehrkosten kompensiert werden. Wichtig ist der Zeithorizont: So wird beispielsweise beim Bau mit der Wahl der Dämmschicht eine Entscheidung für die nächsten 30 bis 50 Jahre getroffen. Grundsätzlich sollten einige Details noch angepasst werden, wie beispielsweise praktikablere Wärmebrückenberechnung und Berücksichtigung der Gesamtenergiekosten, inkl. neuer Mobilität.

2. Primärenergiebedarf oder CO2-Ausstoß: Was sollte als Messlatte für den Standard von Niedrigstenergie-Wohnneubauten gelten und warum?

Eine ganzheitliche Betrachtung der Gebäudehülle und -technik ist dabei wichtig. Daher tritt der GIH für beide
Anforderungen ein. CO2 sollte man als Nebenanforderung hinzuziehen. Begünstigungen von primärenergetisch sehr
niedrig bewerteten Heizungsanlagen sollten vermieden werden, da dadurch die Anforderungen an die Gebäudehülle
erheblich sinken würden. Zudem sind dort die Sanierungszyklen besonders lang.

3. EnEV-Novelle oder Gebäudeenergiegesetz: Sollte in der nächsten Legislaturperiode nur die EnEV novelliert werden oder sollte ein neues Gesetz alle Regeln (auch samt Heizkostenverordnung) vereinen?
Die Nichtumsetzung des Gesetzes aus dem Koalitionsvertrag ist ein großes Versäumnis der jetzigen Regierung. Daher fordert der GIH die neue Regierungskoalition auf, das Gebäudeenergiegesetz umgehend umzusetzen.
Wichtig sind für den GIH hierbei Bürokratieabbau und Vereinfachungen durch Zusammenlegung der verschiedenen Regelungen, höhere Transparenz und die Anpassung an heutige technische Standards. Nur auf diese Art und Weise kann Deutschland die international vereinbarten Ziele des Klimaschutzes einhalten. Der GIH bringt sich als die bundesweite Vertretung der Energieberaterinnen und Energieberater inhaltlich gerne wieder ein. Der Verband hat bereits seine Forderungen in der Stellungnahme zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetz Anfang Februar detailliert beschrieben.

4. Welche weiteren Aspekte finden Sie noch wichtig in diesem Kontext?
Wichtig sind ein frühzeitiger Beschluss und keine häufigen Änderungen, damit investitionswillige Bauherren, Unter-
nehmen und Kommunen Planungssicherheit haben. Besonders für Kommunen, für die meist Entscheidungs-
und Investitionsprozesse länger sind, ist dies von hoher Bedeutung.
Darüber hinaus könnte ein Monitoring der Energieverbrauchsdaten ab bestimmter Gebäudegröße und –typen für mehr Transparenz tatsächlich erreichbarer Energieeffizienzpotenziale liefern. Die Einbeziehung der „grauen Energie“ in die Bewertung sollte mit verbesserter Datenlage kostengünstig möglich sein. Ziel sollte eine Versachlichung der Diskussion um das „richtige“ energieeffiziente Gebäude sein. Denn für einen wirksamen Klimaschutz ist es unvermeidbar, dass der Energieverbrauch für das Wohnen drastisch reduziert werden muss.

Komplettes EnEV-online Dossier: Niedrigstenergie-Baustandard

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